Ich bin umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer - Was ist bei der Kreditvermittlung zu beachten?


Alle Umsätze im Zusammenhang mit Kreditvermittlung werden gemäß § 4 Nr. 8 a UStG den steuerfreien Vermittlungsleistungen zugeordnet und sind somit umsatzsteuerfrei. Dies gilt ebenso für die Werbekostenerstattungen im Rahmen des creditolo Affiliate-Programms.

Insofern werden Ihnen als Partner von creditolo Werbekosten als Netto-Umsätze vergütet, egal ob Sie selbst umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht.

Hinweisen möchten wir, dass alle im Zusammenhang mit dem creditolo Affiliate-Programm angegebenen Provisionen und Werbekostenerstattungen generell als Netto-Beträge angegeben sind.


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Eintrag vom 08.12.2011: Verstärkung: Creditolo präsentiert Dr. Andreas Seifert als Beirat


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